Anlage 13A 2. DVLuftPersV
Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 175 - 176
Der Bewerber zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung muss bis zur Meldung zur theoretischen Prüfung einen Befähigungsnachweis der Kenntnisse gemäß der Pflanzenschutz – Sachkundeverordnung vorlegen, der nicht älter als zwei Jahre sein darf. Die theoretische Ausbildung muss mindestens 30 Unterrichtsstunden in den nachfolgenden Sachgebieten umfassen: Gesetzliche Grundlagen Kenntnisse über Streu- und Sprühmittel Technik Flugvorbereitung und -durchführung
fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung
historische Entwicklung Düngung und Pflanzenschutz
Außenlandungen und –starts mit Luftfahrzeugen
Unterschreitung von Sicherheitsmindesthöhen, Arbeitsflüge
Abwerfen und Ablassen von Gegenständen oder anderen Stoffen
Rechtsvorschriften für den Umgang mit Chemikalien
Befähigungsnachweis Sachkunde nach Pflanzenschutzgesetz
produktabhängige Vorschriften
Besonderheiten im Einzugsgebiet
Schadursachen, unbelebte und belebte Schadverursacher, Bakterien, Viren, Pilze
höhere Pflanzen und tierische Schädlinge
Mittelaufbau der Fungizide, Insektizide, Rodentizide, Nemazide, Mulluskizide
mineralische Düngemittel, Stickstoff, Phosphor, Kalium, Magnesium
Spurenelemente
biologische Maßnahmen
Anwendungstechnologien
physikalische und chemische Bekämpfungsmaßnahmen
Applikationsverfahren: Streuen, Stäuben, Sprühen, Spritzen, Abwurf
Gewässerschutz, Oelhavariebekämpfung
Brandbekämpfung
Spezialaufgaben (z. B. gezieltes Abwerfen von Hilfsgütern etc.)
Transport und Lagerung der Chemikalien
Beladung des Luftfahrzeuges
bauliche Voraussetzungen (Beladeplätze, Umweltschutz)
Maßnahmen für den Havariefall
Funktion, Aufbau und Wirkungsweise der Applikationstechnik; Bedienung und Kontrolle; Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
Hygiene im und nach dem Arbeitsprozess, Arbeits- und Gesundheitsschutz
Aufwandmengen je ha, Durchfluglänge und Schlaggröße, Arbeitsbreite
Einfluss meteorologischer Faktoren auf die Flugdurchführung
Durchführung von Arbeitsflügen, Flugtaktik
Beachtung von Belangen des Umweltschutzes
Fliegen in Bodennähe, Windeinfluss und Turbulenzen, Steig- und Sinkflug, Arbeitsflugkurve
gebräuchliches Kartenmaterial, Maßstäbe, Darstellungen
Anwendung von GPS
Dokumentation, Qualitätssicherung
Auswahl von Notlandeflächen, Notverfahren
Abstände zu Hindernissen, insbesondere Freileitungen